Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können an den Eingängen entsorgt werden oder sie werden zurück ins Auto gebracht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Gegenständen aus den Abgabecontainern. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Abgabecontainern wieder herauszunehmen.
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
Foto-, Film- und Videoaufnahmen:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer j ederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.
Mit der Bestellung von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer kostenfreien Einladung erklärt der Veranstaltungsteilnehmer s ein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn a ngemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.
Witterungseinflüsse:
Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.
Aushänge/ Anweisungen:
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.tollrock.de.
1) Geltung der Hausordnung / Festivalgelände:
Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung.
2) Anordnungen der Ordnungskräfte:
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
3) Betreten des Festivalgeländes:
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen erlaubt.
4) Fluchtwege:
Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
5) Verbot von Tieren:
Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt
6) Kein Eintritt für auffällige Besucher:
Offensichtlich auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
7) Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
8) Umgang mit Abfällen:
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
9) Geltung des Jugendschutzgesetzes:
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
10) Nutzung der Toiletten:
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
11) Vandalismus:
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
12) Verbot des Betretens bestimmter Flächen:
Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
13) Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände:
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
14) Gebot der Rücksichtnahme:
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
15) Ausschluss von der Veranstaltung:
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
16) Verbot der Gefährdung anderer Besucher:
Jede Gefährdung anderer Besucher - z.B. durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.